EKD

EKD-Ratsvorsitzender: „Historischer Tag für den Klimaschutz in Deutschland“

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019 als „epochales Urteil“ begrüßt: „Aus meiner Sicht ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ein epochales Urteil, über das ich mich deswegen sehr freue. Erstmals ist das, was wir als Kirchen seit vielen Jahre als ethisch gefordert unterstrichen haben, auch als rechtlich notwendig festgestellt worden: Es ist unvereinbar mit dem Grundgesetz, wenn die jetzige Generation die Kosten ihres Lebensstils den kommenden Generationen aufbürdet“, so der Ratsvorsitzende auf seiner Facebook-Seite.
 
Bedford-Strohm: „Was wir jetzt verursachen, müssen wir auch zu bezahlen bereit sein. Das ‚zu teuer‘, das so lange als Gegenargument gegen beherzte Schritte, die Pariser Klimaziele, verwendet worden ist, gilt seit heute endgültig nicht mehr. Schon Jesus hat in der Bergpredigt gesagt: „Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“ Das ist eigentlich für jeden einleuchtend. Und es gilt auch im Verhältnis zu den kommenden Generationen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht es höchstrichterlich bestätigt. Ein historischer Tag für den Klimaschutz in Deutschland!“, so der Ratsvorsitzende.
 
Die Kirchen gehörten zu den ersten Fürsprechern von nachhaltigem Handeln. So hatte der Ökumenische Rat der Kirchen bereits 1975 mit der Forderung einer „nachhaltigen und verantwortlichen Gesellschaft“ den Begriff der Nachhaltigkeit erstmals auf die internationale politische Agenda gesetzt – als der Klimawandel noch nicht im gesellschaftlichen Fokus stand.
 
Die Pressemitteilung finden Sie hier.